Statt einer Grundsatzerklärung…
“Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9 EMRK) schützt auch die Freiheit, keine Religion zu haben, vom Glauben abzufallen, Religionen Überhaupt abzulehnen: Die Freiheit von Religion. Sie schützt religiöse und antireligiöse Weltanschauungen in gleichem Maß.” Link zum Artikel von Michael Genner, Obmann von “Asyl in Not”…







