Menschenrechtsgericht urteilt: Österreich diskriminiert Wertegemeinschaften
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 31. Juli 2008 entschieden, dass die Republik Österreich bestimmte Weltanschauungsgemeinschaften (im speziellen Fall die “Zeugen Jehovas”) diskriminiert. Damit wurde bestätigt, dass “anerkannte Religionsgemeinschaften” Sonderrechte und Privilegien besitzen, die anderen Wertegemeinschaften in Österreich nicht zustehen. Diese Tatsache wurde vom EGMR als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erkannt.
Daraus ergibt sich für Österreich ein interessantes Problem: Erkennen wir alle Religionsgemeinschaften an – mit allen Privilegien, wie sie der Katholischen Kirche Kraft des Konkordats zustehen – oder schaffen wir diese Bevorzugungen ab?
Eine Anerkennung aller Religionsgemeinschaften würde unweigerlich zu Problemen führen. Wollen wir wirklich, dass an unseren Schulen die “Church of Scientology” oder die Aum-Shinrikyo-Sekte leicht zu beeindruckenden Jugendlichen ihre “Werte” vermitteln – und das vom Staat finanziert? Wollen wir, dass, wenn derartige Gemeinschaften Schulen gründen, der Staat automatisch alle dort angestellten Lehrkräfte bezahlt – wie dies derzeit bei anerkannten Religionsgemeinschaften der Fall ist?
Da scheint es dann doch sinnvoller, die Sonderrechte von Religionsgemeinschaften insgesamt abzuschaffen und Österreich endlich zur einer säkularen Republik zu machen. Das würde echte Religionsfreiheit schaffen – diese beinhaltet nämlich gleichberechtigt auch die Freiheit von Religion. Denn die Europäische Menschenrechtskonvention spricht ausdrücklich vom “Recht (…) zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung” sowie der “Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung (…) auszuüben”. Dieses Recht gilt für alle.




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