Konkordat nicht haltbar
Was hat es nicht an Aufregung gegeben, als ich im November 2005 die Abschaffung des Konkordats als conditio sine qua non für eine grün-schwarze Koalition gefordert habe. Der damalige “Schweigekanzler” Schüssel und die “Bildungs”-Ministerin Gehrer reagierten mit aufgeregten Presseaussendungen. Selbst der von mir für seine Arbeit sehr geschätzte Caritas-Chef Küberl ließ sich zur Meldung hinreißen, nur ein Ahnungsloser könne die Abschaffung des Konkordats fordern.
Kürzlich erfuhr ich, dass meine Wortmeldung eine Dissertation verursacht hat. Mit einem interessanten Ergebnis.
Die Autorin, Kora Waibel, als Magistra theologiae et juris der Kirchenfeindlichkeit wohl unverdächtig, resümiert in ihrer Zusammenfassung:
“Im Sinne einer paritätischen Gleichstellung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ist es daher angezeigt, eine einvernehmliche Vertragsauflösung mit dem Heiligen Stuhl anzustreben und unter Beteiligung der katholischen Kirche ein “Katholikengesetz“ auszuarbeiten, das lediglich innerstaatliche Geltung besäße.” (Freilich ist das Ganze nicht so unkompliziert, für Interessierte ist die Dissertation im Volltext abrufbar.)
So “ahnungslos” war ich also gar nicht.
Erst im Vorjahr haben etwa die “Zeugen Jehovas” vor dem Menschenrechtsgerichtshof Recht bekommen: Der österreichische Gesetzgeber vergibt “anerkannten Religionsgemeinschaften” Sonderrechte und Privilegien, die anderen Wertegemeinschaften in Österreich nicht zustehen. Diese Tatsache wurde vom EGMR als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erkannt.
Ist es wirklich nötig, dass auch wir Ungläubigen vor den Menschenrechtsgerichtshof ziehen, um gleiche Rechte in einem laizistischen Staat zu bekommen?
- Etwa dass die (heuer auf 200 EUR erhöhte) jährliche Abschreibbarkeit des Kirchenbeitrages auf Mitgliedsbeiträge für laizistische Weltanschauungsgemeinschaften ausgeweitet (oder ersatzlos abgeschafft) wird,
- dass unsere Kinder einen nicht konfessionellen “Religionen- und Weltanschauungsunterricht” für alle erhalten, und nicht dogmatischen Religionsunterricht für einige – auf Kosten aller,
- dass kein fremder Staat mehr ein Abberufungsrecht österreichischer Universitätsprofessoren hat (nämlich die Monarchie Vatikan bei Professoren der kath. Theologie),
- dass an vom Staat finanzierten Schulen das Kreuz im Klassenzimmer entfernt wird, da es Un- und Andersgläubige ständig “drohend” an die Verbrennung von Häretikern, Kreuzzüge, Inquisition und Pogrome erinnert,
- dass die §§ 188 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren) und 189 StGB (Störung einer Religionsübung) abgeschafft werden, da sie erstens durch andere Gesetze ausreichend gedeckt sind, und zweitens eine Sonderbehandlung religiöser Lehren und Veranstaltungen gegenüber anderen Lehren und Veranstaltungen weder gerechtfertigt noch erforderlich ist.
Weder das Konkordat noch andere Gesetze, die ausgewählte Religionsgemeinschaften gegenüber anderen Religions-, Werte- und Weltanschauungsgemeinschaften privilegieren, sind langfristig rechtlich haltbar. Moralisch tragbar schon gar nicht.
Erich Eder, Obmann AG-Athe




