Schulkreuze verletzen Menschenrechte
Kreuze in Klassen staatlicher Schulen verletzen die Religionsfreiheit der SchülerInnen und ihrer Eltern. Denn den Eltern wird damit die Freiheit genommen, ihre Kinder nach ihren weltanschaulichen Überzeugungen zu erziehen, das verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Bericht auf ATV.at
Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 3. November 2009 in einem einstimmigen Urteil festgestellt. Die Italienerin Soile Laut hatte 2001 verlangt, dass ihre Kinder in Räumen ohne religiöse Symbole unterrichten werden, dann geklagt, durch alle Instanzen prozessiert und jetzt gewonnen.
Der italienische Staat will Einspruch gegen das Urteil einlegen. Wenn dieser abgelehnt wird, hat das zunächst nur Auswirkungen auf Italien. In anderen Staaten, wo durch Konkordatsverträge ebenfalls ähnliche staatliche Verpflichtungen eingegangen worden waren, müssten ebenfalls entsprechende Klagen eingebracht werden.
Bericht der Süddeutschen Zeitung
siehe auch Presseaussendung des Freidenkerbundes Österreich:
Österreichs atheistische und humanistische Vereine begrüßen Straßburger Kreuz-Urteil
Kampf um religionsfreie Schulen wird auch in Österreich einfacher
Wien – Österreichs atheistische und humanistische Vereine begrüßen das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg, das Kreuze in italienischen Schulklassen verbietet. Auch wenn das unmittelbar nur Auswirkungen auf Italien habe, werde das Urteil den Kampf gegen religiöse Symbole in Schulen auch in Österreich erleichtern, erwarten die Vorsitzenden des Freidenkerbunds, der Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA) und AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich (AG-ATHE). Die neu gegründete Landesgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung schließt sich der Einschätzung an.
Ein vernünftiger Mensch kann ein Kreuz nur als religiöses Symbol sehen. Zu diesem Schluss kommt der EGMR in seinem richtungsweisenden Urteil in Straßburg. Und es sei zweifelhaft, ob ein religiöses Symbol den Bildungspluralismus fördern würde, der für eine demokratische Gesellschaft notwendig sei. „Ein Staat darf nicht zugunsten einer Religion Partei ergreifen, wie er das mit Kreuzen in Klassenzimmern tut“, sagen Theo Maier (Freidenkerbund), Karl Linek (AHA) und Erich Eder (AG-ATHE). „Für alle Kinder, die nicht getauft sind, seien sie konfessionsfrei oder als Mitglieder anderer Religionen eingetragen, sendet das das Signal aus: Du bist weniger wert. Du hast dich diesem Symbol zu unterwerfen. Das kann es doch nicht sein.“
Die Vorsitzenden sehen sich durch das Straßburger Urteil bestätigt. „Wir fordern seit langem, dass religiöse Symbole, und das sind in Österreich fast ausschließlich Kreuze, aus öffentlichen Gebäuden zu verschwinden haben. Der Staat hat sich nicht in religiöse Belange einzumischen und Religionen nicht in staatliche. Beides geschieht, wenn Kreuze in Klassenzimmern hängen. Da sagt der Staat: Diese Religion ist mehr wert als alle anderen.“ In Österreich schreibt das Konkordat mit dem Vatikan vor, dass die Kreuze in den Klassen hängen. „Das Straßburger Urteil stellt das infrage. Ein zwischenstaatliches Abkommen kann nicht das Menschenrecht auf freie und menschenwürdige Bildung aushöhlen“, sagen die Vorsitzenden. „Sollte es auch in Österreich Klagen gegen Kreuze in Klassenzimmern geben, werden wir diese selbstverständlich unterstützen.“
Zurückgewiesen wird die Argumentation, das Kreuz sei Teil der nationalen Identität. „Abgesehen davon, dass Österreich über Jahrhunderte auch multireligiös war: Das, was heute Österreich ist, hat viele Wurzeln. Dazu gehört sicher auch der Katholizismus. Aber mindestens genau so der Kampf dagegen. Der Staat hat kein Recht, hier willkürlich ein Symbol, noch dazu ein nicht-staatliches, herauszugreifen.“



