AG-ATHE

AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich
the non-prophet organization

Vater klagt Land Niederösterreich wegen Kreuz im Kindergarten

Antrag bei VfGH auf Aufhebung mehrerer Stellen im Kindergartengesetz
Ein Vater aus Niederösterreich hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, Teile des niederösterreichischen Kindergartengesetzes aufzuheben. Aus seiner Sicht verstoßen u.a. die Kreuze im Kindergarten gegen das Recht seiner Tochter, ohne religiöse Prägung aufzuwachsen. Außerdem musste das Kind an religiösen Feiern teilnehmen.
Nö. Kindergärten sollen laut Landeskindergartengesetz unter anderem einen Beitrag zur „religiösen Erziehung“ der Kinder leisten. Eine weitere Regelung verpflichtet dazu, dass Kreuze in den Kindergärten aufgehängt werden. Und das Personal organisiert religiöse Feiern für die Kinder in katholischen Kirchen, unabhängig davon, ob die Eltern das wollen oder nicht. Diese Erfahrung machte ein Vater mit dem Kindergarten seiner Tochter. Das Kind des bekennenden Atheisten musste an vier religiösen Feiern samt Kirchenbesuch teilnehmen. Dem Vater wurde erklärt, die Kinder würden ausschließlich auf christliche Feste und Themen vorbereitet. Man sehe keinen Anlass, auf andere Religionen oder Religionskritik einzugehen, in NÖ herrsche ausschließlich die christliche Tradition vor. Der Mann sieht durch diese Vorgangsweise das Recht seiner Tochter verletzt, ohne religiöse Prägung aufzuwachsen. Er hat beim VfGH beantragt, die Stellen im Kindergartengesetz als verfassungswidrig aufzuheben, die die religiöse Erziehung der Kinder und Kreuze in den Kindergärten vorschreiben. „Das ist ein religiöses Symbol und hat in öffentlichen Kindergärten nichts verloren“, kommentiert er.
„Dieser Vater hat unsere volle Unterstützung“, sagt Theo Maier vom Freidenkerbund. „ Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert aus Kindern zwangsweise Katholiken gemacht werden, wie es das Landeskindergartengesetz offenbar vorsieht.“ Unterstützung kommt auch von den anderen atheistischen Organisationen Österreichs. „Dass es in NÖ nur die christliche Tradition gebe, ist sachlich unrichtig“, sagt Erich Eder von AG-ATHE (AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich). „Als ob es vor 1938 keine jüdische Gemeinde in Baden gegeben hätte, als ob es keine Muslime in NÖ gebe. Und auch in NÖ gibt es konfessionsfreie Menschen: rund 170.000. Die Menschenrechtskonvention ist eindeutig: Man darf frei von Religion sein.“ Ähnlich argumentiert Niko Alm von der Giordano-Bruno-Stiftung. „Leider sind uns viele ähnliche Fälle bekannt. Meist schlucken das die Eltern aber aus Angst vor Repressalien.“ Auch der Vater, der die Klage eingebracht hat, will anonym bleiben. „Dafür habe ich vollstes Verständnis“, sagt Wolfgang Huber von der Allianz für Humanismus und Atheismus. „Gerade in kleinen Gemeinden besteht die Gefahr, dass man sozial ausgegrenzt wird, wenn bekannt wird, dass man seinen Rechten beharrt.“
Entscheidung 2010?
Eine Entscheidung über den Individualantrag könnte 2010 fallen – vorausgesetzt, der Verfassungsgerichtshof erklärt sich zuständig. „Das Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit ist hier sicher gegeben“, zeigt sich Theo Maier optimistisch. „Und welchen Rechtsweg sollte der Mann sonst beschreiten?“ Die atheistischen Organisationen zeigen sich optimistisch, dass das Urteil des EGMR zu Kreuzen in Schulklassen bei der Entscheidung des VfGH eine Rolle spielen wird. „Die Chance war noch nie so groß, solche menschenrechtswidrigen Bestimmungen aufzuheben“, sagt Erich Eder.

19. Dezember 2009 » Erich Eder » Institutionen, Privilegien, Rechtliches

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