Selbstanzeige gem. §278a ?
Auf die Kirche “Maria vom Siege” wurde am 18.2. ein Brandanschlag verübt.
Morgen um 5 Uhr Früh werden alle Vorstandsmitglieder der humanistischen, agnostischen und atheistischen Organisationen Österreichs und der Zentralrat der Konfessionsfreien Österreichs verhaftet. Grund: §278a, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation.
Absurd…?
Nicht unbedingt. Es ist zwar noch nicht klar, ob die Täter einfach besoffene Jugendliche, religiös Wahnsinnige einer anderen Religion oder Sekte waren oder antiklerikal. Aber wenn letzteres, dann könnte die Staatsanwaltschaft durchaus so vorgehen wie bei den Tierschützern. Denn für den Tatbestand der “Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation” muss eine solche gar nicht gegründet worden sein. Sollten ein paar Einzeltäter – auch ohne irgendwo Mitglied zu sein – Sachbeschädigung oder andere angstauslösende Aktivitäten verüben, so haften potenziell alle, von denen da oder dort eine Meinungsübereinstimmung mit den Tätern vermutet wird. Da genügt schon ein gewisser Vernetzungsgrad, etwa über Internetblogs.
Angesichts der Tatsache, dass ein agnostisch-evolutionäres Weltbild auch hinsichtlich Tierschutz zwangsläufig in eine andere Position als der anthropozentrische Schöpfungsglaube gelangen muss (und der Verfasser dieser Zeilen ist keineswegs Vegetarier…), wären genau genommen gar keine Spinner nötig, die Brandanschläge auf Kirchen verüben. Man könnte unsereinen genauso gut mit den Tierschützern, die in wenigen Tagen der “faire” Prozess in Wiener Neustadt erwartet, hoppsnehmen und als Terroristen verurteilen. Denn wir sind mit den Tierschützern in einer Hinsicht einig: dass der Mensch weder Zentrum des Universums noch Krone der Schöpfung ist. Und das ist doch schon suspekt genug, oder…?!!!
Leider würde uns – im Gegensatz zu jenen braven Mitbürgern, die Millionen am Fiskus vorbeigeschummelt haben – eine Selbstanzeige nicht vor Strafverfolgung schützen. Da verzichte ich auf diese dann doch lieber…




…nur zur Klarstellung: Selbstverständlich lehnen wir jede Form von Gewalt oder Sachbeschädigung von Kirchen ab. Das Recht auf freie Religionsausübung ist uns sehr wichtig, da es ja auch das Recht auf freie Ausübung von Atheismus oder Agnostizismus bedeutet.
man beachte die hochintelektuellen kommentare der leser darunter. “presse” oder “krone” die leser scheinen dieselben zu sein. die klarstellung des pfarrers hingegen hat mich positiv überrascht.
Der staatliche Gesinnungsterrorismus widerspricht den Idealen unseres Staats vollkommen.