Ist §188 StGB verfassungswidrig?
Der Blasphemieparagraph ist aus mehreren Gründen bedenklich, nicht zuletzt weil er Religionen auf eine Weise schützt, die jegliche Kritik verbietet.
Darüber hinaus ist er nicht durchsetzbar, da er sowohl in seiner Wortwahl dazu nicht geeignet ist als auch aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu sein scheint.
Aber bevor wir in eine detaillierte Diskussion des Paragraphen beginnen sehen wir uns einmal seinen Inhalt an:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Das erste was hierbei auffällt, ist die Voraussetzung, dass “sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen”. Nun scheint es so, als sei dies unmöglich; zumindest wäre dies die Einschätzung eines Atheisten, denn Ärgernis über die Verspottung einer haltlosen Phantasie kann niemals berechtigt sein. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass ein Gericht dies ebenfalls so sehen wird.
Was weiters interessant ist, ist jedoch folgende Überlegung: Wenn ein römisch katholischer Pfarrer in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in einer Fernsehdiskussion, erklärt, der einzige Weg in den Himmel sei mittels des Glaubens an Jesus Christus, so ist dies jedenfalls geeignet, in einem moslemischen Imam berechtigtes Ärgernis zu erregen – verspottet dies doch immerhin seinen Glauben, der Himmel sei vor allem durch das Martyrium für Allah zu erreichen. Sobald er dies jedoch erklärt, ist seine Aussage ebenfalls dazu geeignet, berechtigtes Ärgernis hervorzurufen – widerspricht dies doch römisch katholischer Doktrin. Fängt nun auch noch ein atheistischer Zuseher im Studio lauthals zu lachen an und fragt, wie man denn über solchen Unsinn streiten kann, so haben wir unser Trio an Angeklagten komplett.
Anderen Tags im Gerichtsaal werden dann der Pfarrer und der Imam freigesprochen, denn immerhin sind deren Aussagen ja durch die Religionsfreiheit geschützt. Der Atheist aber wird, wie zum Beispiel Haderer, verurteilt. Dies aber widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.
Sollte es wider Erwarten doch anders kommen und alle drei verurteilt werden, so wird Artikel 6 des Staatsvertrages, welcher im Verfassungsrang ist, verletzt. Nach dieser Bestimmung darf niemand wegen seines Glaubens wegen verfolgt werden, was hier aber eindeutig geschieht.
Sollte hingegen niemand verurteilt werden, so widerspricht dies wider dem Gleichheitsgrundsatz, da ja erst unlängst jemand (Haderer) wegen einem ebensolchen Delikt verurteilt wurde.
So interessant diese Überlegung auch sein mag, bleibt sie dennoch nur die eines Rechtslaien. Wirklich interessant wird es erst, wenn jemand, der wegen des §188 verurteilt wurde, diese Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof anficht. Meine persönliche Hoffnung ist allerdings eine andere. Ich hoffe ja nach wie vor, dass unsere Parlamentarier endlich zur Besinnung kommen und diesen Paragraphen ersatzlos aus unserem Rechtsbestand streichen. Eine Religion, die immerhin einen Wahrheitsanspruch stellt, sollte mit “Blasphemie” eigentlich ganz gut klar kommen. Und ein Gott, der diese Bezeichnung verdient, vermag sich sicherlich auch sich selbst zu wehren, ganz ohne Hilfe durch die Gerichte…








meiner meinung handelt es sich bei diesem artikel um einen polemischen propagandaversuch.
1. wieso kann die verspottung einer haltlosen fantasie kein ärgernis erregen? im gegenteil, gerade die verspottung von den abstrusesten vorstellung löst oft das größte ärgernis hervor. abgesehen davon sind sie den beweis schuldig geblieben, dass es sich bei religionen um haltlose theorien handelt. ich kann ihnen gerne erklären, wieso der atheismus genauso haltlos ist, wie jeder andere glaube.
2. warum verspotte ich einen glauben, nur weil ich einen anderen vertrete? nur weil ich eine andere meinung vertrete, heißt das nicht, dass ich damit automatisch jede andere als lächerlich ansehe/verspotte/nicht respektiere! also: wer bloß eine andere meinung vertritt, gehört respektiert, wer jemand anderen grundlos beleidigt, gehört verurteilt.
3. ich weiß nicht, wo sie den zusammenhang zwischen wahrheitsanspruch und rufschädigung sehen. die meinungsfreiheit einer organisation – sei es die kirche oder jede andere – muss genauso geschützt werden wie die jedes einzelnen menschen. oder wollen sie in der öffentlichkeit denunziert werden, nur weil sie etwa die meinung vertreten, es gebe keinen gott?
sehen sie wie haltlos ihre behauptungen sind?
lieber florian,
ad 1) selbstverständlich, gerade die verfechter haltloser theorien sind die am leichtesten gekränkten (verfolgen sie etwa die diskussionen um den dummen film “am anfang war das licht”, dessen autor es allen ernstes für plausibel hält, dass menschen jahrelang ohne nahrung und wasser überleben können); aber phidelta schränkt das ohnehin ein, dass das “zumindest die einschätzung eines atheisten wäre”.
ad 2) “verspotten” ist wohl nicht das richtige wort. “verdammen” wäre angebrachter. vetreter unterschiedlicher glaubensrichtungen bezichtigen einander der sicheren höllenfahrt. bekämpfen einander. verbrennen einander. und sitzen dann mit freundlichen gesichtern bei so genannten “ökumenischen treffen”. das ist fassade.
ad 3) letzteres ist tatsächlich der fall, das erleben sie leider – oder besser gesagt zum glück – nicht. als deklarierter atheist wird man im berufsfeld denunziert und gemobbt. selbst in meinem (naturwissenschaftlichen)… wäre ich zeuge jehovas, scientologe oder sonstwas, würde das im sinne der “religionsfreiheit” stillschweigend akzeptiert. aber nix glauben – das geht doch nicht! der mensch kann doch keine ethik haben! (wieso eigentich? funktionieren moral und ethik etwa nur aus angst vor göttlicher strafe??)
ich stimme daher phidelta grundsätzlich zu, denn der § 188 StGB unterscheidet zwischen den menschenrechten gläubiger (deren weltanschauung explizit geschützt wird) und ungläubiger (deren weltanschauung verspottet werden darf). das widerspricht der österreichischen bundesverfassung.
herzliche grüße, ee
jemand auf grund seiner “beleidigender” worte vor einem gericht zu verurteilen ist etwas überzogen. wer glauben will soll glauben, wer nicht, den soll man den gleichen respekt entgegenbringen. nicht an die kath kirche zu glauben ist doch kein problem. wenn man an gott glaubt, oder jesus, mohammed usw, darf man nicht voraussetzen, dass sie einer religionsgemeinschaft angehören. und die freie meinungsäußerung ist eines unserer höchsten rechtsgüter. und das gehört auf jeden fall geschützt. kein urteil durch einen menschen darf in gottes namen gefällt werden…….