AG-ATHE

AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich
the non-prophet organization

Keine Anzeigepflicht bei Missbrauch

Dieser Tage hat die österreichische Bischofskonferenz in Mariazell getagt. Die Bischöfe haben dabei, wohl nur wegen der Medienberichte der letzten Monate, auch oder vor allem ihre Reaktionsweise bei Auftauchen von Misbrauchsfällen durch Kleriker akkordiert.

Dabei herausgekommen ist ein “Rahmenplan” für Missbrauch (Der Standard berichtet). in diesem 63-seitigen Dokument wird zwar ein “freiwilliger Entschädigungsfond” für Missbrauchsopfer eingerichtet, aber eine Anzeigepflicht bei Missbrauch, die wird rundweg abgelehnt.

Es sind diese Entschädigungszahlungen auch keine gesetzliche Vorgabe, vielmehr eine freiwillige Leistung

Dies meinte zumindest der Wiener Kirchenobmann Herr Schönborn. Weiters meint er

Wir sind bitte nicht in den USA. Aber jeder kann den österreichischen Rechtsweg gehen.

Zu den Forderungen von Opfervertretern meint er nur lapidar

Wir werden uns nicht an Vorgaben von Rechtsanwälten halten, die sich derzeit lautstark zu Wort melden. Wir richten uns nach den Empfehlungen der unabhängigen Opferschutzanwaltschaft.

Dabei richtet sich die Kirche also nach einer Organisation, deren Ziele die Evaluierung von Entschädigungen nicht beinhaltet, in der ein prominentes Mitglied von “Wir sind Kirche” vertreten ist, und die sich bereits dadurch unglaubwürdig macht, dass sie darauf besteht

Seitens des Vorsitzenden der Bischofskonferenz wurde die absolute Unabhängigkeit der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft und die volle Kooperation aller Stellen der katholischen Kirche in Österreich zugesichert – insbesondere was notwendige Informationen und die Umsetzung der Empfehlungen betrifft.

Besser wird die Beurteilung dieser Organisation nicht dadurch, dass sie von Waltraud Klasnic geleitet wird, die ihres Zeichens seit März das Amt der “Opferbeauftragten der österreichischen Katholischen Kirche” inne hat.

All dies war ja nicht anders zu erwarten. Kaum ein Weltkonzern, der von mehreren Klagen bedroht wird, gibt a priori bereits den Forderungen der Klagsbringer nach. Wer in der Kirche einen höheren Anspruch gesucht hatte, ist wohl bestenfalls als naiv zu bezeichnen.
Was an all dem wirklich traurig ist, ist der gleichzeitig gefällte Beschluss, welchen Herr Schönborn wie folgt ausdrückt:

Erhärtet sich ein Verdacht, empfiehlt die Ombudsstelle zunächst dem Opfer, Anzeige zu erstatten. Und die kirchlichen Leitungsverantwortlichen werden in solchen Fällen den mutmaßlichen Täter zur Selbstanzeige auffordern. Besteht die Gefahr, dass weitere Personen zu Schaden kommen, wird auf Initiative der Kirche der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.

Dieses Beharren auf Selbstregulierung erscheint dem Beobachter als nahezu zynisch. Was genau qualifiziert die Kirche denn, zu ergründen, ob die Gefahr besteht, dass weitere Personen zu Schaden kommen? Die Erfolgsgeschichte der Kirche in dieser Art von Beurteilung ist, wie der Öffentlichkeit in den letzten Monaten erneut vor Augen geführt worden ist, bestenfalls skandalös.

Abgesehen davon ist eine Gruppierung, die öffentlich erklärt, Kapitalverbrechen nicht zur Anzeige bringen zu wollen, öffentlich zu verurteilen und im Anlassfall auch gerichtlich zu verfolgen.

Was bleibt also zum Schluss der Bischofskonferenz über die Haltung der Kirche zu sagen:

  • Die Kirche macht einen Opferfond auf
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kirche zu Entschädigungszahlungen verurteilt wird, ist dadurch weder gesunken noch gestiegen
  • Ein Weltkonzern weist weiter Verantwortung von sich
  • Eine Organisation verspricht ihren Agenten weiterhin, keine Anzeigen zu erstatten, wenn dies nicht erzwungen wird

Alles in Allem also wenig Neues. Als Gesellschaft können wir darin nur ein weiteres Indiz sehen, dass Veränderung in der Kirche selbst nicht so bald stattfinden werden. Daher bleibt uns nur uns zumindest als Staat von dieser loszusagen.

23. Juni 2010 » phidelta » Allgemein

One Response

  1. phidelta Juni 24 2010 @ 11:22

    Ein Beispiel für die Qualifikation der Kirche zu beurteilen ob “anderen Person Schaden droht” findet man unter http://www.profil.at/articles/1022/560/270203/brief-kardinal-groers-vertuschung-vatikan
    Interessanterweise findet sich unter jenen die schon damals Bescheid wussten und an den Entscheidungen beteiligt waren auch Herr Schönborn, der oben zitiert wurde, sowie sein Vorgesetzter Herr Ratzinger, der auch heute nur halbherzig reagiert.

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