Ist §188 StGB verfassungswidrig?
Der Blasphemieparagraph ist aus mehreren Gründen bedenklich, nicht zuletzt weil er Religionen auf eine Weise schützt, die jegliche Kritik verbietet. Darüber hinaus ist er nicht durchsetzbar, da er sowohl in seiner Wortwahl dazu nicht geeignet ist als auch aus mehreren Gründen verfassungswidrig zu sein scheint.







